Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Nilson Simon & Penzenstadler Tobias GbR, vertreten durch die Gesellschafter Simon Nilson und Tobias Penzenstadler (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote der Agentur. Sie richten sich sowohl an Unternehmer (§ 14 BGB) als auch an Verbraucher (§ 13 BGB). Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass nochmals auf sie hingewiesen werden muss.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Agentur nicht an, es sei denn, sie hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungen
- Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Strategie & Branding, Grafikdesign, Content Produktion (Foto/Video), Digitale Sichtbarkeit sowie Web & Technik.
- Bei reinen Beratungs- und Dienstleistungen (z. B. Strategieberatung, SEO-Betreuung, Community Management) schuldet die Agentur die erbrachte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
- Bei Werkleistungen (z. B. Erstellung eines Logos, einer Website, eines Videos) schuldet die Agentur die Erstellung eines funktionstüchtigen Werkes nach den vereinbarten Spezifikationen. Jedoch nicht Rohmaterialien oder offene Dateiformate.
- Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen Dritte (Subunternehmer, Freelancer) zu beauftragen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, durch die Beauftragung der Agentur alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten, Informationen und Vorlagen (z. B. Texte, Bilder, Zugangsdaten) zeitgerecht und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.
- Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung aller der Agentur überlassenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht berechtigt sein, stellt der Kunde die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
- Verzögert sich die Durchführung des Auftrags, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, so kann die Agentur eine angemessene Entschädigung für die Wartezeit verlangen oder Fristen entsprechend verlängern.
§ 4 Abnahme (nur bei Werkleistungen)
- Nach Fertigstellung von Werkleistungen (z. B. Designs, Websites, Videos) ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sofern diese alle Aspekte des Angebots umfassen und das Werk keine wesentlichen Mängel aufweist.
- Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Übergabe unter Angabe von Mängeln schriftlich beanstandet.
- Nutzt der Kunde das Werk bereits im operativen Geschäft (z. B. Website geht live, Flyer werden verteilt), gilt dies als konkludente Abnahme.
§ 5 Vergütung, Fremdkosten & Produktionsabwicklung
- Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Produktionsüberwachung & Druck: Beauftragt der Kunde die Agentur mit der Produktion von Werbemitteln (z. B. Drucksachen, Werbetechnik), handelt die Agentur im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden. Die Agentur ist berechtigt, einen Aufschlag (Handling-Fee) auf die Fremdkosten zu berechnen. Die Kalkulation dieses Aufschlags orientiert sich am Warenwert sowie dem damit verbundenen Vorfinanzierungs- und Haftungsrisiko der Agentur.
- Vorkasse: Die Agentur ist berechtigt, für anfallende Fremdkosten (z. B. Druckkosten, Anzeigenbudgets, Media-Schaltungen) eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe und der Zeitpunkt der Vorauszahlung liegen im Ermessen der Agentur und werden im jeweiligen Angebot oder vor Auftragserteilung an Dritte kommuniziert. Ohne Eingang der geforderten Vorauszahlung ist die Agentur nicht verpflichtet, die Fremdleistung (z. B. Druckauftrag) auszulösen.
- Reisekosten und Spesen, die im Rahmen von Dreharbeiten oder Vor-Ort-Terminen entstehen, sind vom Kunden zu erstatten, sofern nicht anders vereinbart.
§ 6 Produktionstoleranzen & Freigabe
- Korrektur & Freigabe: Vor Beginn einer Produktion (Druck, Fertigung) legt die Agentur dem Kunden einen Entwurf (z. B. PDF-Proof, Mockup) zur Prüfung vor. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Entwurf sorgfältig auf inhaltliche und formale Fehler (z. B. Rechtschreibung, Farben & Zahlen) zu prüfen und freizugeben. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit der Vorlage. Für nach Freigabe festgestellte Fehler haftet die Agentur nicht.
- Toleranzen: Bei der Produktion von Werbemitteln gelten die branchenüblichen Toleranzen. Geringfügige Abweichungen vom Original, insbesondere bei farbigen Reproduktionen (z. B. Farbabweichungen zwischen Monitor und Druckergebnis) oder in der Materialbeschaffenheit, stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Reklamation, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 7 Versand & Gefahrenübergang
- Soweit die Agentur den Versand von physischen Waren (z. B. Druckerzeugnisse) organisiert, erfolgt dies auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person (z. B. Post, Spedition) übergeben worden ist.
§ 8 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält an den von der Agentur erstellten Werken (Designs, Texte, Bilder) mit vollständiger Bezahlung der Vergütung das einfache, räumlich und zeitlich auf den Vertragszweck beschränkte Nutzungsrecht.
- Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder die Bearbeitung der Werke (soweit nicht anders vereinbart) bedarf der Zustimmung der Agentur. Offene Dateien werden nur gegen gesonderte Vergütung herausgegeben.
- Bei der Nutzung von Bildern oder Materialien aus Bilddatenbanken (Stock-Material) oder Schriften gelten die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Bedingungen bei der Nutzung einzuhalten.
§ 9 Spezielle Bedingungen für Social Media & Web
- Die Agentur haftet nicht für die Löschung oder Sperrung von Accounts oder Inhalten durch Plattformbetreiber (z. B. Meta, Google), sofern dies nicht auf einer schuldhaften Pflichtverletzung der Agentur beruht.
- Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte (Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Markenrecht), die er auf seinen Kanälen veröffentlicht, selbst verantwortlich.
§ 10 Stornierung & Ausfallhonorar
- Tritt der Kunde nach Auftragserteilung vom Vertrag zurück oder sagt er fest gebuchte Termine (z. B. Drehtage, Workshops, Event-Begleitung) ab, ohne dass die Agentur dies zu vertreten hat, steht der Agentur ein Ausfallhonorar zu.
- Sofern nicht anders vereinbart, werden folgende Stornosätze auf das vereinbarte Honorar der Agentur (exkl. Fremdkosten) fällig:
- Bis 14 Tage vor Termin: 25 % des Honorars.
- Bis 7 Tage vor Termin: 50 % des Honorars.
- Ab 6 Tage vor Termin oder bei Nicht-Erscheinen: 100 % des Honorars.
- Bereits entstandene Fremdkosten (z. B. gemietetes Equipment, gebuchte Subunternehmer, Reisekosten-Stornos) sind in jedem Fall zu 100 % vom Kunden zu erstatten.
- Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Agentur muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder anderweitige Verwendung der Arbeitskraft anrechnen lassen.
§ 11 Haftung
- Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Agentur nicht.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur (Deggendorf), sofern der Kunde ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 13.03.2026